Angebot für Privatpersonen
Formalitätsabwicklung: Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Kasse der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (KRUS)
Wir bieten Ihnen die Kreditierung der Bestattung im Rahmen der Rückerstattung aus der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) an. Die Abrechnung folgt erst nach der Bestattung und zwar mit dem Unterschied zwischen den Bestattungskosten und dem Sterbegeld.
Die Bestattungskosten gestalten sich individuell und hängen von Erwartungen und Finanzmöglichkeiten des Kunden ab. Die Abrechnung kann bar oder als Überweisung auf unser Bankkonto erfolgen. Wir honorieren auch die Kreditkarten.
Sterbegeld
Das Sterbegeld ist einmalige Geldleistung, die für die Deckung der Bestattungskosten gewährt wird und zwar im Todesfalle:
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des Versicherten d.i. einer Person, die der Renten- und Pensionsversicherung unterliegt hat,
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des Unterstützungsempfängers, d.i. des Pensionärs oder Rentners (oder einer Person, deren Recht auf Pension oder Rente am Todestag noch nicht festgestellt war, obwohl sie die nötigen Bedingungen erfüllte)
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des Familienmitglieds des Versicherten oder des Unterstützungsempfängers.
Das Sterbegeld steht in der Höhe von 200% des durchschnittlichen zu.
